REFLIVOAUTOMOTIVE LIGHT CARE

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand: 07. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge über Scheinwerferaufbereitung und damit unmittelbar zusammenhängende Leistungen zwischen Hakan Cakir, REFLIVO Automotive Light Care, Hohheckstraße 9, 71229 Leonberg („REFLIVO“) und unseren Kundinnen und Kunden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Darstellungen, Preiseinstufungen und der Zustands-Check auf reflivo.de dienen der ersten Orientierung. Das Absenden bzw. Weiterleiten einer vorbereiteten WhatsApp-Nachricht ist kostenlos und unverbindlich und stellt noch keine Bestellung dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Leistungsumfang und Preis individuell vereinbart sind und der Auftrag von beiden Seiten bestätigt bzw. angenommen wurde.

3. Leistungsumfang

Gegenstand der Aufbereitung ist grundsätzlich die optische Bearbeitung der zugänglichen äußeren Scheinwerferoberfläche im konkret vereinbarten Umfang. Art und Anzahl der Arbeitsschritte richten sich nach Material, Alter, Vorschäden und Zustand. Nicht umfasst sind ohne gesonderte Vereinbarung insbesondere Reparaturen an Elektrik, Leuchtmitteln, Steuergeräten, Haltern, Gehäusen, Dichtungen oder innenliegenden Bauteilen.

Die Aufbereitung ist eine zustandsabhängige handwerkliche Leistung. Tiefe Risse, Steinschläge, innere Trübungen, Materialermüdung, Delamination, Vorschäden, Undichtigkeiten oder bereits stark abgetragene bzw. ungeeignete Oberflächen können das erreichbare Ergebnis begrenzen oder eine Aufbereitung ausschließen. Ein fabrikneuer Zustand oder die vollständige Entfernung jedes einzelnen Defekts wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Vorprüfung und Ablehnung

REFLIVO darf eine Aufbereitung ablehnen oder nach Rücksprache abbrechen, wenn sich erst bei genauer Prüfung zeigt, dass eine sichere oder fachlich sinnvolle Bearbeitung nicht möglich ist oder das Risiko einer Beschädigung unverhältnismäßig wäre. Bereits vereinbarte, tatsächlich erbrachte und verwertbare Teilleistungen werden nur berechnet, soweit dies gesetzlich zulässig und im Einzelfall vereinbart ist.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde muss REFLIVO auf bekannte Vorschäden, Undichtigkeiten, Reparaturen, Beschichtungen, Folierungen, nachträgliche Veränderungen oder sonstige Besonderheiten hinweisen, soweit diese für die Bearbeitung relevant sein können. Das Fahrzeug muss so übergeben werden, dass die vereinbarte Leistung ohne unzumutbare Behinderung durchgeführt werden kann.

6. Preise und Zahlung

Die auf der Website genannten 79 € bzw. 89 € beziehen sich auf beide Scheinwerfer in der jeweils beschriebenen Zustandskategorie und sind Endpreise für die dort bezeichnete Standardleistung. Besondere oder nicht eindeutig einzuordnende Fälle werden individuell angeboten. Maßgeblich ist der vor Auftragserteilung konkret vereinbarte Preis. Die Vergütung ist nach Abnahme bzw. Fertigstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7. Termine

Vereinbarte Termine sind verbindlich, soweit sie als solche bestätigt wurden. Wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir um möglichst frühzeitige Absage. Eine pauschale Ausfallgebühr wird durch diese AGB nicht automatisch begründet; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Abnahme und Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. REFLIVO ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

9. Haftung

REFLIVO haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsregeln gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Sie beschränken insbesondere keine Ansprüche aus zwingendem Produkthaftungsrecht oder ausdrücklich übernommenen Garantien.

10. Keine Zusage zur technischen Zulässigkeit

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist die Leistung auf die optische Aufbereitung gerichtet. REFLIVO verspricht nicht allein durch die optische Aufbereitung die erfolgreiche Hauptuntersuchung, eine bestimmte lichttechnische Messgröße oder die Beseitigung technischer Defekte. Gesetzliche Vorschriften zur Verkehrssicherheit bleiben unberührt.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei Verträgen mit Verbrauchern, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Einzelheiten enthält unsere Widerrufsbelehrung. Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen zum Wertersatz und zum möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts.

12. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

Wichtig für den Geschäftsablauf: Bei einem echten Fernabsatzvertrag reicht es nicht, Rechtstexte nur auf der Website bereitzuhalten. Die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen müssen im konkreten Abschlussprozess rechtzeitig und – soweit vorgeschrieben – auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail/WhatsApp-Nachricht/PDF) bereitgestellt werden.
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